Studentenwerk Halle

Wohngeld

Normalerweise habt Ihr als Studierende keinen Anspruch auf Wohngeld (nach § 20 Abs. 2 Wohngeldgesetz). Eure Mietkosten werden als Pauschale durch das BAföG gewährt. 

Es kann aber Ausnahmen geben, beispielsweise wenn:

  • Ihr keinen Anspruch auf BAföG dem Grunde nach habt,
  • Ihr einen Anspruch auf BAföG nur als verzinsliches Bankdarlehen habt,
  • Ihr in sog. Mischhaushalten lebt oder 
  • Ihr mit Kinder(ern) studiert.

Um zu klären, ob Ihr einen Anspruch auf Wohngeld habt, kommt bitte in Eure Sozialberatung oder wendet Euch direkt an die jeweils zuständige Wohngeldstelle.

Ort

Studentenwerk Halle - Verwaltung

Wolfgang-Langenbeck-Str. 5
06120 Halle

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