Wenn dein Ausweis nicht mehr lesbar (also der Aufdruck, Dein Foto usw. nicht mehr erkennbar) ist, kann die aktuelle Gültigkeit (vom Validierterminal) nicht aufgedruckt werden und eine Sichtprüfung des Ausweises vom Prüfpersonal ist nicht mehr möglich.
Der überwiegende Teil der Verkehrsunternehmen kann das Ticket elektronisch auslesen. Insbesondere die Hauptverkehrsträger, also die HAVAG, die Deutsche Bahn, die LVB usw. sind mit den elektronischen Lesengeräten ausgestattet. Wenige kleine Verkehrsträger können jedoch nur die Sichtprüfung vornehmen. Wenn die Lesbarkeit schlecht ist, ist das Kontrollpersonal angehalten, Dich darauf hinzuweisen, dass Du Dir aufgrund der schlechten Lesbarkeit einen neuen Ausweis im SSC holen solltest. Wenn die Lesbarkeit aufgrund des Zustandes des Ausweises nicht möglich ist, wird ein sog. erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE, 60 €) fällig. Dieses EBE wird auf 7 € ermäßigt, wenn Du innerhalb der Zahlungsfrist Deinen Ausweis elektronisch auslesen lässt.
Ein Problem mit der Sichtprüfung bei einem stark abgenutzten Ausweis hast Du dann auch im Kino, Zoo, usw. ... überall dort, wo Du eine Ermäßigung bei Vorlage Deines Studierendenausweises bekommst. In diesem Fall solltest Du Dir einen neuen Ausweis von Deiner Hochschule holen. Hierfür sind die Hochschulen verpflichtet, gemäß Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt einen Betrag von 10,30 € zu erheben.